Trotz aller Vorsicht, nun ist es doch passiert. Sie haben sich im Rahmen Ihres Au-Pair- oder Sprachaufenthaltes bzw. Auslandsstudiums versichert und sind nun erkrankt, verletzt oder haben einen Schaden bzw. Verlust zu melden. Sie haben aber an alles gedacht und durch den ACE Auslandsschutz eine Auslandsversicherung abgeschlossen. Die Telefonnummern der 24-Stunden-Helpline haben Sie notiert und der Info Flyer ist parat. Nun gilt es folgendes zu beachten:
ACE Auslandsschutz, Ihre Auslandsversicherung kann direkt helfen und beraten. Bitte melden Sie sofort Ihren Versicherungsfall.
Faxen Sie die Formulare zur Meldung eines Leistungsfalles bitte an folgende Nummer:
+49 69 75613-250 Leistungsabteilung ACE Deutschland
Die Formulare zur Meldung Ihres Versicherungsfalles finden Sie hier.
Haben Sie kein Fax zur Verfügung? Sie können die Unterlagen auch per Post an folgende Adresse senden:
ACE European Group Limited
Leistungsabteilung A&H
Lurgiallee 10
60439 Frankfurt am Main
Oder schreiben Sie eine E-Mail an:
Leistungsservice@acegroup.com
Um den von Ihnen gemeldeten Versicherungsfall aus Ihrer ACE Auslandsversicherung schnellstmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir noch folgende Dokumente und Informationen, je nach Art Ihres gewählten Versicherungsschutzes:
Auslands-Krankenversicherung
- Kundennummer / Policennummer
- Kurze Schadenschilderung
- Original-Behandlungsrechnungen mit einer Auflistung der Kosten
- Medizinischer Bericht bzw. Angabe der Diagnose
- Bankverbindung der versicherten Person bzw. des Arztes (je nach dem ob Sie in Vorleistung getreten sind)
Reisegepäck- / Hausratversicherung
- Kundennummer / Policennummer
- Kurze Schadenschilderung
- Protokoll der polizeilichen Anzeige
- Schadensprotokoll des Beförderungsunternehmens (bei Gepäckschaden mit Airline: PIR (Property Irregularity Report) - Bestätigung der Airline, dass Gepäck beschädigt oder verloren wurde)
- Original-Einkaufsquittungen und Belege + Auflistung der betroffenen Gegenstände
- Flugticket
- Bankverbindung
Haftpflicht-Versicherung
- Foto des Schadens
- Polizeiprotokoll (bei polizeilicher Aufnahme)
- Anspruchsschreiben (wenn bereits Ansprüche gegen die versicherte Person erhoben wurden)
- Anschaffungsbeleg der beschädigten Sache
- Kostenvoranschlag (wenn Reparatur möglich)
- Bestätigung vom Fachbetrieb (wenn Reparatur nicht wirtschaftlich/möglich)
- Attest (bei Personenschaden)